In den 1970er Jahren gab es im Vergleich zum Lohn mehr AHV-Rente - eine Korrektur ist überfällig
Das Herumstöbern in der Geschichte vergrössert nicht nur das Wissen, sondern es zeigt auch immer wieder, dass der politische Möglichkeitenraum grösser ist, als man gemeinhin vielleicht denkt. So zum Beispiel in der sozialen Sicherheit – sogar in der Schweiz.
Bis in die 1970er Jahre war die bürgerliche Politik in der AHV auf Ausbau ausgerichtet. In der 8. AHV-Revision (1973/75) haben National- und Ständerat eine Erhöhung der AHV-Renten in zwei Etappen von 220 auf 500 Fr./Mt. (+127 Prozent) beschlossen. Dieser Entscheid fiel in beiden Räten ohne Gegenstimme mit 138:0 bzw. 30:0 (hier ein etwas kurioser Beleg, da für diese Zeit kaum Informationen auf dem Internet verfügbar sind). Die AHV-Durchschnittsrente stieg in der Folge kräftig auf rund 27 Prozent des damaligen Durchschnittslohnes (Lohn gemäss Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung pro rechnerische Vollzeitstelle).
Seither wurden die AHV-Renten mittels dem 1979/80 eingeführten Mischindex zur Hälfte an die Lohn-und Teuerungsentwicklung angepasst. Doch weil die Renten nicht 1:1 den Löhnen folgten, gerieten sie in Rückstand – von 1980 bis 2014 um rund 20 Prozent. Gemessen am heutigen Durchschnittslohn beträgt die AHV-Durchschnittsrente noch rund 22 Prozent. Die Leistungsfähigkeit der AHV ist somit vergleichsweise gesunken. Das merken alle, die in Rente gehen. Sie erhalten heute im Vergleich zum Lohn im Mittel weniger AHV-Rente als die RentnerInnen in den 1970er Jahren.
Eine Ursache dafür ist die veränderte bürgerliche AHV-Politik seit den 1980er Jahren. Unlängst gab es beispielsweise deutliche Nein-Mehrheiten gegen die AHVplus-Initiative, welche diesen Rückstand mit einer zehnprozentigen Rentenerhöhung wenigstens teilweise korrigieren möchte (Nationalrat 139:53; Ständerat: 33:9).-Allerdings zeichnet sich bei gewissen bürgerlichen Exponenten eine Neuorientierung ab. U.a. unter dem Eindruck der schwindenden Pensionskassenrenten hat sich die CVP für eine Erhöhung der AHV-Renten für NeurentnerInnen ausgesprochen. Der Ständerat stimmt einer Erhöhung von 840.- für Alleinstehende und 2712.- für Verheiratete zu. Nun ist das Geschäft im Nationalrat. Eine Korrektur der AHV-Renten wäre überfällig.
- 0 Kommentare Kommentar(e)
Mein Kommentar
Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.