Ungenügende neue Eigenkapitalvorschriften für Banken
Bundesrat und Bankenkommission haben nun die neuen Eigenmittelvorschriften für Schweizer Grossbanken präsentiert. Darin enthalten ist auch eine sogenannte Leverage-Ratio - eine Vorgabe, wie viel Eigenkapital in Relation zur Bilanzsumme gehalten werden muss. Diese Vorgabe ist wichtig, denn die Bankenkrise hat gezeigt, dass die Bewertung von Risiken im Voraus schwierig ist und dass risikobasierte Eigenkapitalvorschriften daher grosse Schwächen haben. Dazu kommt, dass die risikobasierten Vorschriften dazu führen, dass die Banken in schlechten Zeiten Teile ihrer Aktiven verkaufen um die Bilanz zu stärken, was Abwärtsbewegungen auf den WErtpapiermärkten beschleunigt.
Die Vorgabe für die Grossbanken ist neu, dass sie 3 Prozent ihrer Bilanzsumme als Eigenkapital halten müssen, wobei das inländische Kreditgeschäft abgezogen werden. Ein Blick in die Bilanzen von CS und UBS zeigt, dass die CS diese Vorgabe nach der Aufnahme der 10 Mrd. Fr. im Oktober erfüllt. Die CS ist nach Auffassung der Schweizer Bankenaufsicht so gut kapitalisiert, dass sie auch grosse Verluste selber verkraften kann. Doch deutlich anderer Ansicht sind die Kapitalmärkte. Für die CS wird nach wie vor ein überdurchschnittliches Ausfallsrisiko angenommen, wie die Credit-Spreads zeigen (Link). Die Bankenkommission wird noch einmal über die Bücher gehen müssen. Sie hat zwei Möglichkeiten: Entweder sie erhöht die Eigenmittelvorschriften, oder, wenn das aufgrund der internationalen Konkurrenz im Finanzsektor nicht möglich ist, sie schreibt den Banken vor, dass diese einzelne Bankteile oder -geschäfte abtrennen.