Starke Senkung der Vermögenssteuern: Reiche profitieren am stärksten
Im Abstimmungskampf zur Erbschaftssteuer-Initiative ist den Gegnern kein irreführendes Argument zu schade. So wird auf Podien immer wieder behauptet, dass die Erben bereits Vermögenssteuern zahlen müssten. Doch das tut gar nichts zur Sache, denn jeder, der ein gewisses Vermögen hat, muss Vermögenssteuern zahlen. Egal ob geerbt oder selber gespart. Die Erbschaftssteuer ist keine Vermögenssteuer, sondern sie schliesst eine Lücke bei Einkommenssteuern, die die Kantone mit der Abschaffung der Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen Ende der 1990er/Anfang der 2000er Jahre geschaffen haben.
Doch das falsche Argument mit den Vermögenssteuern ist ein guter Anlass, die Vermögenssteuern wieder einmal genauer anzuschauen. Dabei zeigt sich eine sehr bedenkliche Entwicklung. Seit Anfang der 1990er-Jahre haben viele Kantone die Vermögenssteuersätze gesenkt. Insbesondere die hohen Vermögen haben davon profitiert, wie die Grafik unten zeigt (gewichteter Vermögenssteuersatz über alle Kantone). Sie zahlen heute rund 0.3 Prozentpunkte oder ein Drittel weniger Vermögenssteuern als zu Beginn der 1990er Jahre.
Die Vermögenssteuer ist eine der ältesten Steuern. In der Schweiz hat sie eine besondere Bedeutung, da die Schweiz keine Kapitalgewinnsteuer auf mobilen Kapitalgewinnen kennt (der Bund auch keine auf Immobilien). Mit der Vermögenssteuer wird wenigstens ein Teil der Kapitalgewinne steuerlich erfasst.
Die Senkung der Vermögenssteuern in den Kantonen spiegelt die allgemeine Tendenz in der Schweiz, die Kapitaleigentümer zu entlasten. Bei der Unternehmenssteuerreform II wurden die Teilbesteuerung von Dividenden sowie das Kapitaleinlageprinzip (ohne Identifikation des Kapitaleinlegers) eingeführt. Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital wurde abgeschafft.
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