USR III - nicht zielgerichtet und viel zu teuer: Aktuelle Studie der Uni Lausanne
Gemäss einem Bericht der eidg. Steuerverwaltung zahlen nur rund 400 Statusgesellschaften in bedeutendem Masse Gewinnsteuern (1 Mio. Fr. und mehr, Erhebungsjahr 2011) – davon 65 mit mehr als 10 Mio. Fr. Steuern. Um allfällige grössere negative Auswirkungen einer Abschaffung der Sonderstatus zu verhindern, müsste man Lösungen für diese Firmen finden.
Stattdessen ist vorgesehen, die Gewinnsteuern auf Kantons- und Gemeindeebene für alle(!) Firmen in der Schweiz fast zu halbieren. Das zeigt: Anstelle einer zielgerichteten, massvollen Steuerreform haben National- und Ständerat eine viel zu teure, flächendeckende Steuersenkung vorgesehen.
Zu diesem Schluss kommt auch eine vor wenigen Tagen veröffentlichte Untersuchung der Lausanner Ökonomen Brülhart und Staubli. Sie haben sich gefragt, ob und in welchem Mass die kantonalen Steuersätze gesenkt werden müssen, damit nach der Aufhebung der Steuerprivilegien für die Spezialgesellschaften möglichst wenig Steuereinnahmen verloren gehen.
Die Ergebnisse zeigen: In den meisten Deutschschweizer Kantonen lohnen sich die generellen Gewinnsteuersenkungen nicht. ZH, BE, SG, SO, AG, GR usw. haben viel zu wenige Statusgesellschaften. Von den Steuersenkungen profitieren vor allem ordentlich besteuerte Firmen, welche ihre Standort- und Investitionsentscheide kaum von der Steuerbelastung abhängig machen. Die Autoren schreiben: „Im ‚Szenario Zürich‘, wäre gemäss unserer Simulation […] eine ersatzlose Streichung der Statusprivilegien angezeigt.“ Zu diesem Schluss kamen auch schon Firmen wie die UBS (s. früheren Blog). Handlungsbedarf besteht einzig in Kantonen mit einem bedeutenden Anteil an Statusgesellschaften und im Schweizer Vergleich hohen Steuern wie VD, GE oder BS.
Trotz diesen enormen Mitnahmeeffekten machen die Kantonsregierungen einen enormen, offenbar von Economiesuisse finanzierten Werbefeldzug mit nahezu halbseitigen Inseraten in den grossen Schweizer Zeitungen. Dazu kommt, dass die Kantonsregierungen offenbar der Meinung sind, sie seien die Kantone. Obwohl bisher mit Ausnahme des Kantons VD weder die Parlamente noch die Stimmbevölkerungen in den Kantonen über die USR III entscheiden konnten.