USR III: Stärkung der NFA statt Bundessubventionen für kantonale Steuersenkungen
Der Vorschlag des Bundesrates zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) wurde zwischen dem Bund und den kantonalen Finanzdirektoren hinter verschlossenen Türen ausgehandelt. Der Bund war unter Druck, weil er am meisten Geld verliert, wenn die heute privilegierten Firmen abwandern würden. Die kantonalen Finanzdirektoren sahen die Chance, vom Bund Geld zu erhalten, um ihre lang erträumten Gewinnsteuersenkungen zu realisieren (insb. GE und VD). Ein solcher Deal kann nur einseitig sein.
Nun ist der Vorschlag öffentlich und die Diskussion beginnt. Der SGB hat schon früh vorgeschlagen, die Aufgabe der Steuerprivilegien über befristete Massnahmen abzufedern. Dabei zeichnete sich bereits zu Beginn der Arbeiten ab, dass die Steuerverwaltung den heute privilegierten Firmen erlauben würde, bei einer Abschaffung der Sonderregeln stille Reserven zu aktivieren und abzuschreiben. Dazu ist gemäss Steuerverwaltung keine neue Gesetzesbestimmung nötig. Die Kantone erhielten somit Zeit, sich an die neuen Bedingungen anzupassen. Interessant ist der Artikel in der NZZ von heute, in welchem Experten von einem Zeitgewinn von bis zu 10 Jahren sprechen (Artikel online frei nicht verfügbar, hier der NZZ-Kommentar).
Mehrere Schweizer Kantone haben heute so tiefe Steuern, dass sie auch bei einer Aufgabe der heutigen Privilegien international nach wie vor zu den Spitzenreitern gehören (z.B. Zug, Luzern etc.). Sie brauchen keine Kompensationsmassnahmen. Das heisst aber auch, dass eine Aufhebung der Schweizer Steuerprivilegien nicht einfach dazu führen muss, dass die hochmobilen Firmen in Kantonen wie Genf oder Waadt ins Ausland abwandern, wenn diese die Privilegien aufgeben müssen. Sondern sie können innerhalb der Schweiz in einen anderen Kanton wie eben Zug u.a. wechseln. Das wäre auch in der gestern publizierten KOF-Studie noch herauszuarbeiten. Würden alle in der Schweiz wechseln, so verlöre der Bund nichts. Es gibt einzig eine Umverteilung zwischen den Kantonen – innerhalb der Schweiz. Wobei allenfalls die Basler Pharma gesondert betrachtet werden muss.
Damit würde sich der Fokus verlagern. Man braucht keine Korrekturmassnahmen bei den Unternehmenssteuern – also auch kein Bundesgeld für kantonale Steuersenkungen. Sondern es braucht eine Stärkung des Finanzausgleichs NFA. Damit das Geld, welches die Tiefsteuerkantone einkassieren, allen Regionen zugute kommt. Den kantonalen Finanzdirektoren ist das natürlich ein Dorn im Auge. Deshalb wurde diese Piste bei den Verhandlungen zwischen Bund und Kantonen wohl zu wenig ernsthaft geprüft.