Digitalisierung mit Dumpinglöhnen – der Plan der Postregulierungsbehörde PostCom
In den letzten Jahren hat sich die Digitalisierung stark über den boomenden Onlinehandel bemerkbar gemacht. Stark steigend ist insbesondere der Onlinehandel aus dem Ausland. Der deutsche Online-Kleiderhändler Zalando ist zusammen mit Digitec der grösste Onlineshop in der Schweiz. Er dürfte hierzulande mittlerweile mehr Umsatz machen als H&M. Nummer drei ist Amazon.
Diese ausländischen Onlinehändler beliefern die Schweiz aus dem Ausland - mit Tiefstlöhnen. Gemäss verschiedenen Quellen betragen die Einstiegslöhne bei Amazon 10.50 bzw. bei Zalando 12.79 Euro/h. Indem diese Anbieter Marktanteile in der Schweiz gewinnen, gefährden sie auch die Schweizer Löhne im Detailhandel.
Um die Pakete hierzulande auszuliefern, sind die ausländischen Onlinehändler auf Schweizer Paketzusteller und Logistiker angewiesen. Je besser diese Löhne in diesen Firmen sind, desto geringer ist die Gefahr, dass die Schweizer Löhne im Detailhandel durch die Tieflöhne dieser Onlineanbieter unter Druck kommen.
Der Postregulator PostCom hat vom Bundesrat einen Auftrag erhalten, die Mindeststandards bei den Löhnen festzulegen. Doch statt Schweizer Löhne zu schützen und durchzusetzen, verfolgt der Regulator eine Dumpingpolitik. Auf den 1. Januar 2019 will die PostCom nämlich einen Mindestlohn von 18.27 Fr./h und eine Höchstarbeitszeit von 44 h/Woche einführen. Dieser Mindestlohn ist viel zu tief. Er ist legalisiertes Dumping!
Flückiger/Graf (2017) haben die Arbeitsbedingungen im Postmarkt untersucht. Die tiefsten Löhne haben die „Fahrer/Zusteller“, dann kommen „Sortier-Mitarbeiter“ und schliesslich „LKW-Fahrer“. Die Löhne steigen u.a. mit dem Lebens- und Dienstalter sowie mit der Ausbildung (gelernt/ungelernt).
Wer Mindestarbeitsbedingungen erlässt, muss diesen Sachverhalten Rechnung tragen. D.h. es braucht berufs- und qualifikationsspezifische Mindestlöhne, die zudem die Erfahrung berücksichtigen. Bisher hat der Bund im Rahmen der Flankierenden Massnahmen Mindestlöhne erlassen. Dabei wurde die Grenze des unteren Quartils aus den Lohnstatistiken verwendet (Grenze der untersten 25 Prozent). So im Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft.
Gemäss dieser Grundlage ergäbe sich der tiefste Lohn für einen ungelernten „Fahrer/Zusteller“ mit null Dienstjahren im Alter von 20 in der Höhe von 4057 Fr./Mt. bei einer 42h-Woche (Tabelle 21 in Flückiger/Graf). Das entspricht einem Stundenlohn von 22.30 Fr./h. Die minimalen Einstiegslöhne für die anderen Berufe (Sortierer, LKW-Fahrer u.a.) wären höher. Zudem müsste die Berufserfahrung eine Rolle spielen.
Es ist grotesk: Die Bundesräte organisieren PR-orientierte Tagungen und Veranstaltungen zur Digitalisierung wo Vorteile und segensreiche Entwicklungen propagiert werden. Die zuständigen Behörden arbeiten in die Gegenrichtung. Statt die Probleme anzupacken und die Löhne und Arbeitsbedingungen zu schützen, lassen sie Dumping zu und gefährden die Fortschritte im Bereich der untersten Löhne, die in den letzten 20 Jahren in der Schweiz erzielt wurden.
Für die Gewerkschaften ist klar: Der von der PostCom vorgeschlagene Mindestlohn ist viel zu tief. Postregulator und Ex-Regierungsrat Hollenstein muss über die Bücher.