Analyse des SGB:Flankierende und 8-Tage-Voranmeldung sind unverzichtbar und praxisnah
In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das ist das Ziel der Flankierenden FlaM – und des Freizügigkeitsabkommens (Art. 1). Dieser Grundsatz darf sich mit einem allfälligen Rahmenabkommen nicht ändern. Für korrekte Firmen aus der EU stellen die FlaM kein Hindernis dar: In keinem anderen Land der EU sind pro Kopf so viele ausländische Firmen (Entsandte) tätig wie in der Schweiz. Umgekehrt sind die FlaM und insbesondere auch die 8-Tage-Voranmeldung entscheidend für den Lohnschutz. Das zeigt eine ausführliche Analyse des SGB.
- 0 Kommentare Kommentar(e)
Mein Kommentar
Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.