Tiefere Arbeitgeberbeiträge infolge demografischer Alterung - z.B. bei den Familienausgleichskassen
Die Arbeitgeber wurden bei den Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitslosen-, Unfallversicherung u.a. seit den 2000er Jahren um rund 0.7 Lohnprozente entlastet. Das wurde in diesem Blog schon im Detail aufgezeigt. Die Behauptung, AHVplus sei nicht finanzierbar, löst sich so in Luft auf. Interessant sind aber noch ein paar Details. Denn auch die durchschnittlichen Arbeitgeberbeiträge an die Familienausgleichskassen FAK sind seit den 2000er-Jahren um rund 0.2 Lohnprozente gesunken. Obwohl im Jahr 2009 nationale Minima für die Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt wurden und die Durchschnittszulage deshalb deutlich gestiegen ist. Der Rückgang der Lohnbeiträge an die FAK war die Folge der bis Anfang der 2000er Jahre rückläufigen Geburtenzahlen. In den Kassen entstanden Reserven, welche Beitragssenkungen erlaubten. Seither sind die Geburtenzahlen wieder etwas gestiegen, was weitere Senkungen unwahrscheinlicher macht.
Diese Entwicklung zeigt eindrücklich, dass sich die demografische Alterung über verschiedene Kanäle auf die Sozialversicherungen auswirkt. Bei der AHV erfordert sie in nächster Zeit eine ziemlich bescheidene Beitragserhöhung von ca. 1 MWSt-Prozent. Bei der Arbeitslosenversicherung, bei der IV und der Unfallversicherung müsste sie – wenigstes theoretisch – zu einer Beitragsreduktion führen. Denn wenn die Arbeitskräfte knapper werden, haben die Arbeitgeber einen Anreiz, besser zu ihrem Personal zu schauen bzw. Investitionen in die Ausbildung und in den Gesundheitsschutz zu tätigen. Es sollte theoretisch weniger Arbeitslose, Kranke und Verunfallte geben. Wobei die Ausbildung und die Gesundheit der Arbeitnehmenden ökonomisch betrachtet, ein so genannt „öffentliches Gut“ ist. Denn wenn ein Arbeitnehmer seine Stelle verlässt, profitieren auch andere Arbeitgeber. Selbst nach wirtschaftsliberaler Doktrin sind deshalb staatliche Massnahmen in diesen Bereichen unabdingbar.
Der schrille Alarmismus der UBS, der z.B. von der NZZ in etwas peinlicher Art und Weise übernommen wird, ist aus ökonomischer Sicht ziemlich tendenziös. Den höheren AHV-Beiträgen stehen Senkungen in anderen Bereichen gegenüber. Bei den FAK und der Berufs-Unfallversicherung belaufen sie sich schon heute auf zusammen gegen 0.4 Lohnprozente. Auch bei der ALV wurde der Beitragssatz von 3 auf 2.2 Prozent gesenkt. Wobei diese Senkung leider auf Leistungskürzungen und nicht auf tiefere Arbeitslosenzahlen zurückzuführen ist.
Arbeitgeberbeiträge an Familienausgleichskassen
