Stellenmeldepflicht vermiest Geschäfte der unseriösen Stellenvermittler
Für eine umfassende ökonomische Bewertung der im vergangenen Sommer eingeführten Stellenmeldepflicht ist es noch zu früh. In Gesprächen hört man aber regelmässig von Arbeitslosen, die dank der Stellenmeldepflicht einen Job gefunden haben. Interessant ist auch die mancherorts geäusserte Wahrnehmung, dass die Stellenmeldepflicht das Leben der un- und halbseriösen privaten Stellenvermittler schwerer gemacht hat. Die Firmen erhalten durch die RAV und das Internetportal des Bundes gratis Unterstützung bei der Stellenbesetzung. Schlechte oder überteuerte private Vermittler sind dann überflüssig.
Eine entsprechende Tendenz ist in den Statistiken erkennbar. Die Daten des Seco zur Anzahl Personalvermittler von Ende Dezember weisen darauf hin, dass das Umfeld für gewisse Stellenvermittler tatsächlich schwieriger geworden ist. Denn trotz einer anziehenden Beschäftigung und einer sinkenden Arbeitslosigkeit hat die Zahl der Stellenvermittler in mehreren Kantonen schwächer oder gar nicht zugenommen. Diese Entwicklung ist insbesondere in den Kantonen AG, VD und ZH feststellbar. Diese Kantone hatten eine positive Haltung zur Stellenmeldepflicht und waren von Beginn weg bereit, diese auch entsprechend umzusetzen. Das auch deshalb, weil sie bereits vor der Einführung Erfahrungen in der Vermittlung gesammelt hatten.
Auf Arbeitgeberseite versucht sich vor allem die Gastrobranche mit Negativmeldungen zur Stellenmeldepflicht Gehör zu verschaffen. Einmal mehr scheint die Arbeitgeberschaft den Puck nicht zu sehen. Bereits bei der so genannten Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative machte sie Fehler um Fehler. Zuerst liessen sie sich in die Diskussion über Kontingente verwickeln und entwarfen sogar ein eigenes Kontingentsmodell (Arbeitgeberverband). Auch der Verband Economiesuisse, der heute beim Rahmenabkommen Druck macht, wollte eine Schutzklausel einführen, die im Widerspruch zu den Bilateralen stand. Sogar mit Alt-Bundesrat Blocher wurde ein Schulterschluss versucht. Damit die Arbeitgeber nicht mit den Gewerkschaften eine Lösung finden mussten. Bei der Konkretisierung der Stellenmeldepflicht schossen sich die Arbeitgeber ohne jede Chance auf Erfolg auf die Meldeschwellen ein, anstatt dafür zu sorgen, dass die Wartefristen pragmatisch angewendet werden.
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