UBS fand die USR III in der heutigen Form von rund 1 Jahr noch unnötig. Beachtliche 180-Grad-Wende auch bei Bundesrat und Kantonsregierungen
Die ganze Entstehung der USR III ist begleitet von vielen skeptischen Stimmen. Interessant ist z.B. die UBS. Sie kam im Herbst 2015 zum Schluss, dass in den meisten Kantonen der Deutschschweiz keine Gewinnsteuersenkungen – eines der zentralen USR-III-Elemente - nötig seien. ZH, BE, TG, SO, AG, VS usw. hätten relativ wenige Spezialgesellschaften: „Aufgrund relativ tiefer direkter Abhängigkeit von Statusgesellschaften besteht kein akuter Handlungsbedarf“ (S. 8). Diese Aussage steht in krassem Gegensatz zu den Angstszenarien der heutigen Befürworter und ihrer Forderung, dass es rasche, starke Gewinnsteuersenkung brauche.
Auch der Bundesrat und Kantonsregierungen haben ihre Meinungen in auffallendem Masse geändert. Der Bundesrat schrieb im Rahmen der Vernehmlassung zur USR III: „Eine zusätzliche Entlastung über den Aufwand wäre mit hohen Mindereinnahmen verbunden und ist aus Standortsicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig“ (S. 8). Heute wirbt Finanzminister Ueli Maurer aktiv für den F&E-Überabzug von 150 Prozent. D.h. dass die Firmen 150 und nicht nur 100 Prozent ihres Aufwandes für Forschung und Entwicklung abziehen dürfen.
Ähnlich beweglich sind die Kantonsregierungen. Sie schrieben im Rahmen der Vernehmlassung zur zinsbereinigten Gewinnsteuer: „Wir lehnen grossmehrheitlich die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer ab.“ Es drohten „dynamische Effekte“, welche „sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen zu nicht verkraftbaren Einnahmenausfällen führen“ könnten. „Die nachhaltige internationale Akzeptanz der Massnahme ist im Übrigen ungewiss“. Heute loben sie die USR III als „ausgewogene Reform“.
Eine beachtliche 180-Grad-Wende schaffte zudem der Regierungsrat des Kantons BS in Bezug auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Im Rahmen der Vernehmlassung positionierte er sich ausgesprochen kritisch: „Der Regierungsrat plädiert deshalb für einen Verzicht auf Massnahmen, die nicht zielgerichtet sind und insbesondere für einen Verzicht auf die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer“. Heute schlägt dieselbe Regierung vor, eine solche, „nicht zielgerichtete“ zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen.
Wollen diese Akteure angesichts ihrer früheren Einschätzungen am 12. Februar wirklich Ja stimmen?
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