AHV-Szenarien der UBS ca. um den Faktor 170 daneben
Das UBS Vorsorge Forum hat heute ein Auftragsgutachten vorgestellt, welches die AHV-Finanzen dramatisiert. Das ist durchsichtig. Denn über dieses Forum pusht die UBS Altersvorsorgeprodukte der 3. Säule.
Die Berechnungen in diesem Gutachten sind mehr als fragwürdig. Leider ist das Gutachten nur in einer Kurzform online verfügbar. Es nimmt offenbar Bezug auf die AHV-Szenarien des Bundes bis 2060. Diese Szenarien rechnen mit Defiziten in der AHV. Das Gutachten zählt diese Defizite bis 2060 zusammen und vergleicht die Summe mit den heutigen Einkommen (BIP). Der Schluss: Die Schweiz sei mit 173.4 Prozent des heutigen BIP verschuldet!
Doch allfällige AHV-Defizite in den nächsten Jahrzehnten müssen nicht heute bezahlt werden, sondern erst dann, wenn sie anfallen. Auch dann wird die Schweiz Geld verdienen, nicht nur heute. Damit rechnet auch das Gutachten. Man muss deshalb diese Defizite mit den künftigen Einkommen vergleichen. Der Bund rechnet mit jährlich rund 1 BIP-Prozent Zusatz-Finanzierungsbedarf. Das bedeutet, dass die Verschuldung nicht bei 173.4 BIP-Prozenten liegen würde, sondern bei rund 1 BIP-Prozent (Summe der künftigen Defizite dividiert durch Summe der künftigen Einkommen).
AHV-Szenarien sind mit grosser Unsicherheit behaftet. Der Bund hat früher grosse Prognosefehler gemacht. Mittlerweile hat er das Modell etwas verbessert. Doch Szenarien über die nächsten 50 Jahre bis ins 2060 sind auch beim besten Modell hochspekulativ. Wenn die Produktivität und die Löhne beispielsweise stärker steigen als in den letzten 20 Jahren, ist alles Makulatur. Die Annahmen der 1960er Jahre, wie wir in den 2000er Jahren leben werden, sind rückblickend jedenfalls sehr amüsant – da ziemlich falsch.
Wie viel es tatsächlich an Zusatzfinanzierung braucht, werden wir sehen. 1 Prozent zusätzlich wäre jedenfalls gut zu verkraften. Bereits vor etwas über 10 Jahren hat die AHV 1 MWSt-Prozent erhalten - ohne negative ökonomische Auswirkungen. Die ALV-Beiträge sind in den 1990er Jahren sogar um mehr als 2 Lohnprozente gestiegen. Mittlerweile sind sie wieder etwas tiefer. An diesen Anstieg erinnert sich kaum mehr jemand. Weil er verkraftbar war.
Zum Glück ist die UBS nicht für die AHV zuständig.