Temporärangestellte: Bundesbetriebe wollen Recht auf Dumping
Die potenziell prekäre Temporärarbeit hat sich seit Mitte der 1990er Jahre verfünffacht. Das zeigt eine Analyse zur Temporärarbeit, die der SGB Anfang Woche an einer Medienkonferenz vorgestellt hat. Positiv war die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrags im Jahr 2012. Damit haben sich der Schutz und die Arbeitsbedingungen der Temporärangestellten verbessert.
Problematisch ist die Entwicklung namentlich auch bei den Bundesbetrieben. Dort nimmt die Temporärarbeit tendenziell zu. Bei den SBB gab es Fälle von Leuten, die viele Jahre temporär arbeiten mussten. Noch schlimmer ist, dass sich die Bundesbetriebe weigern, die Löhne des GAV zu übernehmen. Als der GAV verhandelt und eingeführt wurde, liessen die Chefs der Bundesbetriebe mitteilen, dass sie davon ausgenommen werden wollen. Die damalige Bundesrätin Doris Leuthard gab ihnen Rückendeckung.
Das führt heute dazu, dass die Post sogar tiefere Löhne zahlen kann als im GAV Personalverleih vorgesehen. Bei Postlogistics liegt der unterste Mindestlohn bei 17.50 Fr./h. Im GAV Personalverleih liegen die Basis-Mindestlöhne von Ungelernten hingegen bei 19.48 Fr./h.
Es ist nicht akzeptabel, dass die Post sich weigert, die GAV-Bestimmungen zu übernehmen. Der Bund muss Vorbild sein und sich nicht selber das Recht auf Dumping herausnehmen wollen.
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