Unternehmenssteuerreform III: Generelle Steuersenkungen, obwohl nur BS, GE und ev. VD betroffen sind?
Bei der Erarbeitung der Vorschläge für eine Unternehmenssteuerreform III auf Bundesebene waren bisher in der Arbeitsgruppe nur die Kantone involviert. Das zeigt sich im Resultat. Der Bericht des Bundes dazu, wie die Steuerprivilegien für Unternehmen aufgegeben werden sollen, spricht immer von allen Kantonen. Insbesondere sollen nach Meinung der Arbeitsgruppe die Kantone vom Bund Geld erhalten, damit sie die ordentlichen Steuertarife weiter senken können.
Wer den Bericht im Detail anschaut, kommt zum Schluss, dass die Aufgabe der von der EU kritisierten Steuerprivilegien für die meisten Kantone kein Problem darstellt. Betroffen sind nur BS, GE und allenfalls VD. Entscheidend ist die Grafik auf Seite 40.
Die von der EU kritisierten Steuerprivilegien erlauben es den Kantonen, gewisse Erträge tiefer zu besteuern als das bei einer ordentlichen Besteuerung der Fall wäre. Beispielsweise werden bei „gemischten Gesellschaften“ (z.B. Rohstoffhändler) die Gesamterträge nur nach dem Anteil der inländischen Erträge an den Gesamterträgen besteuert. Teilweise zahlen diese fast nur noch die direkte Bundessteuer von 8.5 Prozent.
Nicht alle Kantone haben aber in grossem Stil solche Steuerprivilegien gewährt, sondern der Kreis beschränkt sich im Wesentlichen auf SZ, ZG, BS, SH, VD, NE und GE (Tabelle 2, Seite 13).
Die Arbeitsgruppe des Bundes und den Kantonen befürchtet, dass die heute privilegierten Firmen beim Wegfall der Steuerprivilegien abwandern können. Doch diese Gefahr besteht schlimmstenfalls nur dann, wenn die ordentlichen Steuern für die heute Privilegierten so hoch sind, dass die Steuerbelastung auf ein im internationalen (oder interkantonalen) Vergleich hohes Niveau steigt. Da die Kantone SZ, ZG, SH und NE (nach der jüngst erfolgten Steuersenkung) bereits sehr tiefe ordentliche Steuern haben, dürfte das bei diesen keine Rolle spielen. Das zeigt auch die Grafik auf Seite 40. Die Steuern in den Kantonen SZ, SH, ZG sind „kompetitiv“, wie die Nähe zur in der Grafik eingezeichneten Linie zeigt. NE ist noch darüber, weil die Steuersenkung noch nicht berücksichtig ist.
Es bleiben also BS, GE und VD. Betrachtet man noch den Anteil der Einnahmen aus der Besteuerung der Privilegierten an den gesamten Einnahmen der Kantone und Gemeinden, so relativiert sich das Bild vor allem für VD noch etwas. Eine allfällige Betroffenheit gibt es somit vor allem bei BS und GE.
Wenn die Arbeitsgruppe nun vorschlägt, dass alle Kantone mehr Geld erhalten sollen, um die Unternehmenssteuern zu senken, ist das völlig unverhältnismässig. Generelle Steuersenkungen sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld.