Kantonalbanken: Konsequenzen aus den fahrlässigen Geschäften mit US-Kunden
Das Verhalten und das Verantwortungsbewusstsein der Bundesratsparteien werden in diesem Blog nicht thematisiert. Damit wir direkt zu materiellen Fragen der "Lex USA" kommen - insbesondere zum Problem der Kantonalbanken.
Eine von den USA angeklagte Bank ist existenzgefährdet. Andere Banken und Finanzmarktteilnehmer dürften die Beziehungen zur betroffenen Bank abbrechen. Das kann den Ausschluss vom Interbankenmarkt, von Handelsplattformen usw. bedeuten. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass bereits grössere Unsicherheiten über die Solvenz und die Überlebensfähigkeit einer Bank dazu führen können, dass die Geschäftsbeziehungen auf dem Spiel stehen.
Betroffen sind vor allem die Kantonalbanken. Neben der Basler und der Zürcher Kantonalbank soll zum Beispiel auch die St. Galler Kantonalbank über die Tochter Hyposwiss Geschäfte mit US-Kunden gemacht haben. Weiter wird der Name der Waadtländer Kantonalbank genannt. Selbst wenn keine Anklagen erfolgen, sondern die Schweizer Banken mit den US-Behörden eine „Busse“ vereinbaren, kommt die Sache teuer zu stehen. Die Gewinnausschüttungen an die Kantone dürften deutlich geringer ausfallen oder vorübergehend sogar ganz ausbleiben. So oder so muss die Bevölkerung für die leichtsinnigen und fahrlässigen Geschäfte der Kantonalbanken finanziell gerade stehen. Offenbar hat die Finma die Banken sogar davor gewarnt, Vermögensverwaltungsmandate von US-Kunden anzunehmen.
Mit der drohenden Anklage durch die USA sind auch die Kantonalbanken von der Finanzkrise eingeholt worden. Die USA (und andere Länder) brauchen wegen der Krise Steuereinnahmen. Und nun holen sie sich das Geld, das ihnen zusteht.
Auch Kantonalbanken haben ihre Geschäftsmodelle in den letzten Jahren geändert. Sie entsprechen teilweise nicht mehr der ursprünglichen Vorstellung des Auftrags einer Kantonalbank. Beispielsweise hat die Basler Kantonalbank mit ihrer Zürcher Filiale eine aggressive Expansionsstrategie im Private-Banking verfolgt. Auch bei der Lohnpolitik haben die Kantonalbanken die privaten Banken zu kopieren begonnen. Die Kantonalbank-Chefs, welche die „Bussen“ in den USA zu verantworten haben, kassieren grösstenteils Millionensaläre.
In den Kantonen müssen diese Fehler der Kantonalbanken nun aufgearbeitet werden. Die Konsequenz dürfte eine Rückbesinnung der Kantonalbanken auf das Kreditgeschäft sein. Abenteuer im Private-Banking gehören nicht zum Kantonalbank-Auftrag. Möglicherweise gibt es bürgerliche Ideologen, welche wieder die Privatisierung der Institute verlangen werden. Doch das wäre die falsche Schlussfolgerung. Denn dann hätten die Banken noch mehr Möglichkeiten, finanzielle Abenteuer zu unternehmen (wie die BKB-Filiale). Was es braucht, ist eine politische Durchsetzung des klassischen Auftrags.
Die „Lex USA“ hätte die Bank-Mitarbeitenden gegen negative Auswirkungen von Datenlieferungen geschützt. Mit dem Nicht-Eintreten im Nationalrat ist ihr Schutz unklar. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat eine Lösung vorschlagen wird. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat beschlossen, bei einem Nichteintreten, wenigstens die Teile der „Lex USA“ in Kraft zu setzen, welche die Bankangestellten schützen (Motion). Diese Motion liegt gegenwärtig auf Eis. Da die Session am Freitag zu Ende geht, ist es höchste Zeit, wenigstens das noch zu beschliessen.