Prekäre Einkommenssituation der IV-BezügerInnen
Personen, welche eine IV-Rente beziehen,
haben in der Schweiz ein hohes Armutsrisiko. Das bestätigt auch der Bericht
Wanner im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Das Medianeinkommen
von unter 30-Jährigen IV-Bezügern (alleinstehende Männer) liegt bei rund 2000
Fr. im Monat. Bei den unter 50-Jährigen bei weniger als 3000 Fr. im Monat. (Link, S. 57)
Die IV-Rente reicht bei einem sehr grossen
Teil der BezügerInnen nicht zum Leben. Insgesamt erhalten deshalb rund ein
Drittel der IV-RentnerInnen Ergänzungsleistungen. Bei den unter 30-Jährigen
sind es sogar 70 Prozent. Die Ergänzungsleistungen sind allerdings alles andere
als fürstlich. Für Personen, welche nicht in einem Heim untergebracht sind,
lagen sie 2007 im Durchschnitt bei 1007 Franken/Monat. Die Ergänzungsleistungen
sind so bemessen, dass eine alleinstehende Person für Lebensunterhalt und Miete
2612 Fr./Monat zur Verfügung hat (dazu kommen KV-Prämien und ev. Zahnarztkosten
u.a.). Bei Ehepaaren beträgt dieser Wert 3518 Fr. (Link)
Wenn wir also voraussichtlich im kommenden
Frühling darüber abstimmen müssen, ob wir für die IV die Mehrwertsteuer um 0.4
Prozentpunkte erhöhen wollen, sollten wir diese schlechte finanzielle Lage der
Betroffenen im Hinterkopf behalten. Weil die hohen Einkommen eine höhere
Sparquote haben als die tieferen wirkt die Mehrwertsteuer zwar leicht
degressiv. Doch wenn die MWSt-Einnahmen für die tiefen IV-Renten verwendet
werden, ergibt sich daraus ein deutlich progressiver Gesamteffekt.