Masseneinwanderungs-Initiative: Goldgrube für die Temporärbüros - schlecht für die Arbeitnehmenden?
Der Bundesrat hat heute angekündigt, wie er die Masseneinwanderungs-Initiative (Art. 121a BV) umsetzen will. Der SGB steht dem Vorschlag äusserst kritisch gegenüber.
Von den Kontingenten ausgenommen sind Kurz-Anstellungen von EU-Arbeitskräften mit einer Dauer bis 90 Tage/Jahr (ca. 4 Mt.). Heute sind das zu einem grossen Teil Arbeitskräfte, die für Temporärbüros arbeiten. Ihr Arbeitsvolumen im Jahr 2013 entsprach etwas über 10‘000 Vollzeitstellen. Der Vorschlag des Bundesrates dürfte dazu führen, dass die Marktstellung der Temporärbüros weiter gestärkt wird. Denn diese Anstellungen setzen künftig fast als einzige weder eine Aufenthaltsbewilligung voraus, noch sind sie kontingentiert. Bereits heute dürften die Temporärbüros damit einen Umsatz von gegen 1 Mrd. Fr. pro Jahr erzielen. Vor Einführung der Personenfreizügigkeit war es den Temporärbüros verboten, Personal aus dem Ausland zu holen. Heute verleihen sie neben den Kurzaufenthaltern über 17‘000 GrenzgängerInnen an Schweizer Firmen.
Temporäranstellungen sind oft prekär. Wer temporär arbeitet, hat meist unsichere Beschäftigungsaussichten sowie eine schlechtere Integration in den Betrieben. Zudem weisen Temporäre ein höheres Unfallrisiko auf. Lohndruck ist leider eine Realität. Der Seco-Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen betrachtet die Temporärbranche als Risikobranche und stellt relativ häufige Lohnunterbietungen fest. Dass der Bundesrat nun diese Branche besonders privilegieren will, ist absurd. Das Ja am 9. Februar ist auch ein Ausdruck der Sorge über die Sicherheit der Arbeitsplätze und Löhne. Eine Privilegierung von unsichereren Arbeitsbedingungen widerspricht dem diametral.