Mit Mindestlöhnen gegen Dumping-Zuwanderung
Genügend hohe Mindestlöhne verhindern, dass ausländische Dumping-Firmen in die Schweiz kommen und ansässige Unternehmen konkurrenzieren, welche faire Löhne zahlen. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt ein Beispiel aus dem Kanton Tessin. Vor etwas mehr als fünf Jahren änderte Italien die Gesetze für Callcenter. Im Tessin fürchtete man in der Folge, dass ein Teil der italienischen Callcenter in das Tessin abwandern und schlechteste Arbeitsbedingungen einführen würde. Um das zu verhindern, führte der Kanton Tessin in der Callcenter-Branche im Jahr 2007 Mindestlöhne ein. Das ist – gestützt auf die Flankierenden Massnahmen – im Dumpingfall möglich. Die Massnahme zeigte Wirkung. Die Callcenter suchten sich einen anderen Standort. Dem Vernehmen nach liessen sie sich in Rumänien nieder. Das Tessin blieb vor weiterer Billig-Konkurrenz verschont. Das war überfällig. Denn zahlreiche andere Firmen liessen sich in der Vergangenheit im Tessin nieder und beschäftigten vor allem italienische GrenzgängerInnen zu Tiefstlöhnen.
Die Lehre aus diesem Vorfall ist eine zweifache. Erstens kann mit Mindestlöhnen verhindert werden, dass das Tessin mit weiteren Billig-Löhnen von der übrigen Schweizer Wirtschaft abgehängt wird. Zweitens verhindern Mindestlöhne Billig-Jobs mit ausländischen Arbeitskräften auf Kosten der Inländer. Das Argument, Mindestlöhne würden zu höherer Zuwanderung führen, ist billig und falsch.
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