Jährlich 40 bis 50 Fr. weniger Geld von den Firmen für einen Privathaushalt bei Ja zu No-Billag
Nicht nur die Schweizer Privathaushalte, sondern auch die Unternehmen müssen Empfangs-Gebühren zahlen. Ab 2019 sind die mittleren und grösseren Firmen verpflichtet, den Service Public im Radio und Fernsehen mit einer geräteunabhängigen Abgabe mit zu finanzieren. Mit einer Annahme von No-Billag würde das wegfallen. Die Privathaushalte müssten ihren Konsum alleine zahlen. Je nach Berechnungsweise heisst das, dass sie 40 bis 50 Fr. pro Jahr weniger von den Unternehmen erhalten bzw. dass sie 40 bis 50 Fr. jährlich zusätzlich selber zahlen müssen.
Auf Anfang 2019 wird bei den Schweizer Firmen die geräteunabhängige Radio- und Fernsehgebühr eingeführt. Dann müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 0.5 Mio. Fr. eine Gebühr bezahlen. Das sind gemäss BAKOM 23.5 Prozent oder knapp 142‘000 Firmen. Das BAKOM schätzt die daraus resultierenden Einnahmen auf 169.8 Mio. Fr. Heute zahlen die Unternehmen eine geräteabhängige Gebühr. Gemäss Botschaft zum RTVG belief sich die Abgabe der Firmen total auf rund 40 Mio. Fr. (2012).
Heute zahlen in der Schweiz knapp 3 Mio. Privathaushalte Empfangsgebühren (SRG-Geschäftsbericht 2016: 2‘989‘707 Radio, 2‘987107 Fernsehen). Für die Zeit ab 2019 sind es voraussichtlich etwas weniger als 3.1 Mio. gebührenpflichtige Privathaushalte.
Mit einer Annahme von No-Billag wären auch die Firmen nicht mehr verpflichtet, sich an den Radio- und Fernsehgebühren zu beteiligen. Die Privathaushalte müssten ihren Radio- und Fernsehkonsum vollumfänglich selber zahlen. Weil die Firmen würden ihre Radio- und Fernsehprogramme je nach Bedarf bei irgendeinem privaten Anbieter beziehen würden und keine geräteunabhängige Empfangsgebühr mehr zahlen müssten. Pro Privathaushalt macht das 40 bis 50 Fr. pro Jahr aus. Auf den Betrag von 50 Fr. kommt man, wenn die gesamten Abgaben der Firmen von 169.8 Mio. Fr. durch die Anzahl Haushalte geteilt würden. Nimmt man die Differenz zwischen der geräteunabhängigen und der nutzungsgebundenen Abgabe (169.8 Mio. Fr. minus 40 Mio. Fr.), so ergibt das rund 40 Fr. pro Privathaushalt und Jahr
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