Flankierende Massnahmen - for Dummies
In den letzten Wochen musste ich einmal mehr feststellen, dass die Funktionsweise der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit viel zu wenig bekannt ist. Daher hier in aller Kürze: Flankierende for Dummies.
Die Flankierenden Massnahmen schützen Löhne und Arbeitsbedingungen vor Dumping. Damit haben sie ein soziales Ziel. Aber nicht nur: Weil sie verhindern, die Arbeitgeber ausländisches Personal billiger anstellen können, verhindern sich auch eine Verdrängung inländischer Arbeitskräfte. Die Flankierenden sind deshalb ein sehr wichtiges Arbeitsmarkt-Steuerungsinstrument.
Die Flankierenden bestehen aus drei Teilen, nämlich Kontrollen, Bussen und die Einführung von Mindestlöhnen. Bussen können nur in den Branchen verhängt werden, die verbindliche Mindestlöhne haben (z.B. in Gesamtarbeitsvertrag GAV mit Mindestlöhnen). Hat eine Branche keine Mindestlöhne (Landwirtschaft, Gartenbau, Detailhandel u.a.), so müssen der Bund oder die Kantone Mindestlöhne einführen, wenn die Arbeitgeber in dieser Branche die Löhne dumpen (Art. 360a OR).
Im Detail:
a) Kontrollen: In der Schweiz werden von Arbeitsmarktkontrolleuren pro Jahr rund 140'000 Anstellungen kontrolliert. In Branchen ohne GAV mit Mindestlöhnen kontrollieren die Kantone. In Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren die mit der Durchsetzung des GAV beauftragten Kommissionen (paritätische Kommissionen)
b) Bussen: Wie erwähnt können dumpende Arbeitgeber nur in Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen verhängt werden (v.a. Branchen mit GAV wie Bau, Gastgewerbe u.a.). Finden die Kontrolleure in diesen Branchen ein Arbeitgeber, der seinem Personal weniger bezahlt als die Mindestlöhne, wird er gebüsst. Die paritätischen Kommissionen verhängten Konventionalstrafen. Haben ausländischen Firmen gegen den GAV verstossen, verhängen die Kantone zusätzlich Administrativbussen..
c) Erlass von Mindestlöhnen: Viele Branchen haben keine verbindliche Mindestlöhne (wie erwähnt Landwirtschaft, Detailhandel, Gartenbau u.a.). Decken die Kontrolleure in diesen Branchen einen Arbeitgeber auf, der tiefere Löhne bezahlt, als in der Schweiz üblich sind, fordern sie diesen Arbeitgeber auf, die Löhne zu erhöhen. Kommt das wiederholt vor, müssen die Kantone bzw. der Bund in dieser Branche Mindestlöhne erlassen. Das wurde bisher kaum gemacht, obwohl es viele Lohnunterbietungen gibt. Einzig die Kantone TI, GE und VS haben Mindestlöhne erlassen. Auf Bundesebene gibt es zudem seit 2011 Mindestlöhne für die Hauswirtschaft.