Steuersenkung in Zürich: Der Kronzeuge schert aus
Der Regierungsrat des Kantons Zürich will mit den kleinen Schweizer Kantonen mitziehen und den Steuertarif für Einkommen ab 250000 Fr. von 13 auf 11 Prozent senken. Die Zürcher Regierung beruft sich dabei auf ein Gutachten des St. Galler Ökonomen Gebhard Kirchgässner. Doch das Gutachten kommt eigentlich zu einem anderen Schluss als die Regierung (Link).
a) Der Kanton Zürich als grosser, wirtschaftlich leistungsfähiger Kanton darf sich nicht in einen Steuersenkungswettlauf mit den kleinen Kantonen einlassen. Denn die Kleinen würden dann ihre Steuern weiter senken. Das Resultat wären geringere Einnnahmen (S. 5).
b) Der Kanton Zürich hat wichtige Standortvorteile. Leicht höhere Unternehmenssteuern als in anderen Kantonen führten daher nicht zu einer Abwanderung. Im Gegenteil haben sich neue Firmen angesiedelt. Die Einnahmen aus den Gewinnsteuern pro Kopf sind daher höher als in anderen Kantonen (S. 13). Eine Steuersenkung hätte daher in erster Linie tiefere Einnahmen zur Folge.
c) Kirchgässner vergleich die Steuerbelastung für höchste Einkommen
in den steuergünstigsten Gemeinden der einzelnen Kantone. Fazit: Der
Kanton Zürich figuriert punkto Steuerbelastung auf allen
Einkommensstufen mindestens im tiefsten Drittel (S. 34 ff).
d) Kantone mit einer geringeren Steuerbelastung haben höhere Wohnkosten, so dass ein Umzug finanziell für auch für hohe Einkommen in der Regel nicht lohnend ist (S. 18).
e) Ein Problem ist hingegen die zusätzliche steuerliche Belastung, wenn bei einem Paar mit Kindern beide erwerbstätig sind und die Betreuung der Kinder Kosten verursacht. Hier resultieren z.T. hohe Grenzsteuersätze, welche eine Erwerbstätigkeit für beide steuerlich unattraktiv macht (S. 28).
Kirchgässner kommt deshalb zum Schluss, dass in keinem Bereich der Steuern die Probleme so gross seien, dass dieses Priorität haben müsste. Einzig im Bereich der Kinderbetreuung wäre Handlungsbedarf. Kirchgässner schlägt eine höhere steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten vor. Dies sei aber aufgrund der Vorgaben im Steuerharmonisierungsgesetz nicht realisierbar. Tatsächlich braucht es das auch nicht. Es dürfte reichen, wenn die Kinderbetreuung eine stärkere öffentliche Unterstützung erhielte. Das wäre auch unter sozialen Gesichtspunkten gerechter.
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