Gemeiner Plan bei der Mehrwertsteuer: Steuerschlupflöcher im Schatten des Einheitssatzes
Ende Juni hat Bundesrat Merz dem Parlament
einen Vorschlag für eine Mehrwertsteuerrevision unterbreitet (Link). Er will einen
Einheitssatz einführen und neu das Gesundheitswesen, die Bildung,
Gewerkschaften u.a. der Mehrwertsteuer unterstellen. Eine typische weltfremde
Totgeburt à la Merz möchte man sagen. Aber Achtung: Bundesrat Merz hat gelernt.
Im Gegensatz zu früheren Phantasieprojekten wie Flat-Tax etc. ist Bundesrat Merz
im Falle des Einheitssatzes wohl ebenfalls der Meinung, dass das vor dem Volk
keine Chance hat. Wichtig ist einzig, dass sich die Schweiz über den
Einheitssatz streitet; denn dann geht der Rest der MWSt-Revision glatt über die
Bühne. Und dieser Rest hat es in sich.
Durch die Änderung des MWSt-Gesetzes werden
für die Unternehmen nämlich zahlreiche Steuerschlupflöcher geschaffen. Hier drei Beispiele:
a) Bauunternehmen und
Generalunternehmer, welche Wohnungen und Häuser in Eigenregie bauen und diese
anschliessend privaten Kunden verkaufen, sollen künftig keine MWSt mehr
bezahlen müssen (Abschaffung des baugewerblichen Eigenverbrauchs). Die Folge:
Ein enormer Kostenvorteil für diese Firmen gegenüber den anderen Baufirmen
sowie Steuerausfälle bei der MWSt. Die Ausfälle dürften im Bereich von 100 Mio.
Fr. liegen.
b) Unternehmen mit einem Umsatz
von bis zu 5 Mio. Fr. sollen kurzfristig frei wählen können, ob sie MWSt
abrechnen wollen oder ob sie zu einem Pauschalsteuersatz (Saldosteuersatz)
besteuert werden wollen. Die Folgen: In Jahren mit hohen Investitionen wird
richtig MWSt abgerechnet (hohe Vorsteuerabzüge) in den übrigen Jahren zum
Pauschalsatz. Bundesrat Merz rechnet mit MWSt-Ausfällen von 30-50 Mio. Fr.
Tatsächlich dürften es mind. doppelt so viel sein.
c) Unternehmen, welche heute die
MWSt für eingekaufte Leistungen (Vorsteuer) von ihrer MWSt-Rechnung abziehen
wollen, müssen zeigen, dass sie diese Leistungen gebraucht haben, um
MWSt-pflichtige Umsätze zu machen. Neu ist das nicht mehr notwendig. Es reicht
grundsätzlich, unternehmerisch tätig zu sein. Von Bundesrat Merz geschätzte
Ausfälle: 70-90 Mio. Fr.
Bei der MWSt-Revision gilt es deshalb genau
hinzuschauen. Nicht nur der Einheitssatz muss bekämpft werden, sondern es
dürfen auch keine Steuerschlupflöcher durch Gesetzesänderungen geschaffen
werden.
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