Personenfreizügigkeit: Bessere Rechte und mehr Lohn für Aufenthalter, aber Lohndruck durch Entsandte
Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit den Flankierenden Massnahmen hat die Dumpingproblematik bei Anstellung von AusländerInnen in der Schweiz entschärft. KurzaufenthalterInnen beispielsweise verdienen heute bei gleicher Arbeit im Mittel denselben Lohn wie SchweizerInnen und niedergelassene AusländerInnen. Im alten Kontingentssystem waren sie hingegen deutlich schlechter gestellt, was Gefahren für das ganze Lohngefüge mit sich brachte (s. die Analyse des SGB zum Seco-Observatoriumsbericht).
Gleichzeitig hat die Personenfreizügigkeit den Marktzugang für zwei potenziell prekäre Arbeitsformen erleichtert, nämlich für Dienstleistungen von ausländischen Firmen (Entsendungen, Selbständige) und Temporärarbeit (Verleih von KurzaufenthalterInnen u.a.). Die ausländischen Firmen haben Arbeitsverträge mit deutlich tieferen Löhnen, was ein erhebliches Dumpingrisiko birgt. Mittlerweile haben sie in gewissen Regionen bereits einen Marktanteil von 10 Prozent und mehr; In einzelnen Branchen sogar von gegen 30 Prozent (Holz-, Metallbau u.a.). Details auch dazu in der SGB-Analyse.
Die Flankierenden Massnahmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung von negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Sie müssen deshalb gestärkt und nicht geschwächt werden. Deshalb muss der eigenständige Lohnschutz im Rahmenabkommen mit der EU gewährleistet sein. Eine Übernahme des EU-Rechts und eine Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs sind mit viel zu grossen Risiken verbunden.
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