Anreize für Steuersenkungen im NFA - neue USR III ("Steuervorlage 17") muss das ändern
Die Schweiz hat im internationalen Vergleich ausgesprochen tiefe Steuern. Die Firmen finden in der Schweiz hervorragende Arbeitskräfte und eine ausgezeichnete Infrastruktur für eine relativ geringe Besteuerung. Vergleiche der KPMG oder der BAK Basel zeigen, dass die europäischen Gewinnsteuersätze nur in besonderen (Insel-)Staaten oder Schwellenländern wie Bulgarien, Montenegro etc. tiefer sind. Einzige Ausnahme ist das periphere Irland mit einem Steuersatz in der Höhe der Zentralschweiz.
In den Jahren ab 2007/2008 haben zahlreiche Kantone wie AR, GR, LU, OW, SG, SH, SZ, TG oder UR die Gewinnsteuern sehr stark gesenkt. Dies erzeugte Druck auf die übrigen Kantone, ihre Steuern ebenfalls zu senken. Es ist zu vermuten, dass die Einführung des neuen Finanzausgleichs NFA auf den 1.1.2008 eine wesentliche Rolle gespielt hat. Denn im Gegensatz zum früheren NFA spielt es für die Höhe der Ausgleichszahlungen keine Rolle mehr, wie hoch die Steuern in den Kantonen sind bzw. wie stark die Kantone das Steuersubstrat selber ausschöpfen.
Diese Folgen des NFA müssen bei der neuen Unternehmenssteuerreform III bzw. Steuervorlage 17, wie sie neu heisst, adressiert werden. Bisher wurden fast ausschliesslich technische Elemente diskutiert. Mit der Abschaffung der Sonderstatus fallen auch die entsprechenden NFA-Gewichte (Beta-Faktoren) weg. Die in der abgelehnten USR III vorgesehenen „Zeta-Faktoren“ waren aber kein guter Ersatz. Denn sie schafften einen Anreiz, die Gewinnsteuern zu senken. Je tiefer die Kantone ihre Firmen besteuern, desto tiefer wären diese Faktoren und somit das Ressourcenpotenzial ausgefallen. Neue Gewichtungsfaktoren sollten einen Anreiz bilden, das Steuersubstrat angemessen auszuschöpfen.
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