Von den USA lernen II: Steuerpolitische Massnahmen gegen hohe Managergehälter
Vor den Sommerferien gelang es in der Schweiz zwar, Steuerrabatte für Managersaläre zu verhindern. Denn wäre es nach dem Willen des Bundesrates gegangen, müssten Manager, welche gesperrte Optionen als Lohn erhalten, weniger Steuern bezahlen. Dass dieses Geschenk verhindert werden konnte, ist aber ein geringer Trost: Um die explodierenden Managerlöhne zurückzubinden, wären im Gegenteil steuerliche Verschärfungen notwendig.
Eine Möglichkeit wäre, dass die Unternehmen
ihre Managerlöhne ab einem bestimmten Betrag nicht mehr als Geschäftsaufwand
geltend machen könnten. Sie müssten dann den Steuerbehörden mehr Gewinn deklarieren
und folglich mehr Steuern zahlen. Hohe Managersaläre kämen ein Unternehmen dann doppelt teuer zu stehen. Erstens als Managerlohn und zweitens als zusätzliche Steuern.
Die USA kennen bereits eine solche Regelung (Link, 162(m)).
Bei Publikumsgesellschaften ist die Abzugsfähigkeit auf 1 Million Dollar
begrenzt. Verdient ein Geschäftsführer mehr, betrachten das die Steuerbehörden nicht
mehr als Lohn, sondern als Gewinn des Unternehmens. Dementsprechend höher ist die Gewinnsteuerrechnung. Allerdings können höhere Gehälter als Geschäftsaufwand abgezogen werden, wenn die Gehälter erfolgs- oder leistungsabhängig sind (performance based). Damit das möglich ist, müssen die Firmen mit ihren Managern die Ziele, welche sie erreichen müssen im Voraus klar festlegen und den Aktionären vorlegen.
Wenn die Schweiz wirksam gegen die Inflation bei den Managergehältern vorgehen möchte, könnte sie sich am US-Steuerrecht orientieren. Allerdings müsste sie bei der Ausnahme von leistungsabhängigen Salären restriktiver sein. Denn wie die Bankenkrise zeigt, waren es gerade solche Gehaltsmodelle mit Optionen, welche dazu führten, dass die Verantwortlichen in den Banken zu hohe Risiken eingegangen sind.
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