Tiefe Zinsen in der 2. Säule - AHV ist für tiefe und mittlere Löhne überlegen
Mit ihrem Entscheid, dem Bundesrat eine Senkung des BVG-Mindestzinses auf 0.75 Prozent zu senken, ist die BVG-Kommission des Bundes einmal mehr den Vertretern der Lebensversicherer gefolgt. Dieser Entscheid ist nicht nur ein Affront gegenüber den Versicherten. Sondern er zeigt auch auf, dass die Experten und Vertreter der Lebensversicherer und Pensionskassen langsam den Glauben an die Leistungsfähigkeit der 2. Säule zu verlieren beginnen.
Das sparbasierte Kapitaldeckungsverfahren ist dann dem über laufende Lohnbeiträge finanzierten Umlageverfahren überlegen, wenn die Zinsen und Renditen stärker steigen als die Löhne. Weil die tiefen und mittleren Einkommen bei der umlagefinanzierten AHV darüber hinaus noch von Umverteilungsvorteilen profitieren, ist für sie das Umlageverfahren auch dann lohnender, wenn die Zinsen etwas höher sind als die Löhne.
In den letzten Jahren bewegte sich der Mindestzins im Mittel ungefähr im Bereich des Lohnwachstums (gemäss VGR). Mit einem Mindestzins von 0.75 Prozent würde das im kommenden Jahr eindeutig zugunsten der Umlage ausfallen. Denn die Teuerung dürfte 2018 knapp 1 Prozent betragen, so dass die Nominallöhne insgesamt um mehr als 1 Prozent steigen dürften.
Würde der Bundesrat den Fehler machen, auf die Kommissionempfehlung einzutreten und den Mindestzins von 1 auf 0.75 Prozent senken, wird sich die Rentensituation in der 2. Säule weiter verschlechtern. Denn die Durchschnittsrenten der Pensionskassen sinken bereits seit einigen Jahren. Obwohl die Wirtschaft wächst und die Löhne steigen. Neben den tieferen Umwandlungssätzen spielt auch die gesunkene Verzinsung der Vorsorgekapitalien eine Rolle. Denn wenn es weniger Zins gibt, ist beim Übertritt ins Rentenalter auch das Alterskapital tiefer.
Eine Modellrechnung zeigt, dass ein Zins von 0.75 Prozent gegenüber 1 Prozent nach 20 Jahren sichtbare Spuren hinterlässt. Das so erhaltene Kapital ist um rund 5 Prozent tiefer.
Entwicklung des Sparkapitals bei 0.75 und 1 Prozent Verzinsung
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