Neue USR III: Kantone haben die Abstimmung verloren, fordern nun aber noch mehr Geld als zuvor
Bereits die Unternehmenssteuerreform III (USR III) krankte daran, dass Bund und Kantone hinter verschlossenen Türen ein Paket aushandelten, das vor allem auf die Interessen der Kantone zugeschnitten war. Die gestern vorgestellten Eckwerte der „Steuervorlage 17“ (neue USR III) sind von der gleichen Gruppe, dem „Steuerungsorgan“, ausgearbeitet worden. Dementsprechend ist das Ergebnis ausgefallen. Die Kantone erhalten vom Bund sogar noch mehr Geld, obwohl sie eigentlich hätten Zugeständnisse machen müssen.
Sie sollen einen Kantonsanteil von 21.2 Prozent an der direkten Bundessteuer (heute 17 Prozent) bekommen. Das ist rund 1 Mrd. Fr. pro Jahr. Bei der ursprünglichen USR III schlugen sie noch 20.5 Prozent vor. Erst das Parlament erhöhte den Anteil auf 21.2 Prozent.
Dazu kommt, dass die Erhöhung des minimalen Teilbesteuerungssatzes von 70 Prozent bei den Kantonen zu weiteren rund 350 Mio. Fr. an Einnahmen führt.
Schliesslich signalisiert der Kanton Zürich bereits, dass er alles in Bewegung setzen wird, damit die so genannte zinsbereinigte Gewinnsteuer wieder in die neue Vorlage aufgenommen wird.
Vor diesem Hintergrund ist das Communiqué des Zuger Finanzdirektors und Mitglied des Steuerungsorgans schon fast zynisch: «Alle Beteiligten sind aufgefordert, im Interesse einer zeitnahen und ausgewogenen Lösung aufeinander zuzugehen und nicht auf Maximalforderungen zu beharren». Die Kantone haben gegenüber ihren früheren Forderungen zu Beginn der USR III sogar noch einen Zacken zugelegt.
Dabei war es von Beginn weg mehr als fraglich, ob die Kantone überhaupt Bundesgeld für generelle Gewinnsteuersenkungen brauchen. Denn erstens enthält die Steuervorlage 17 Übergangsmassnahmen, welche den Kantonen erlauben, den Statusgesellschaften über mehrere Jahre die heutigen tiefen Steuern weiterhin zu gewähren. Zweitens sieht die Steuervorlage 17 verschiedene Massnahmen (Patentbox usw.) vor, welche bereits zu sehr tiefen Steuern führen. Generelle Gewinnsteuersenkungen waren das ineffizienteste Instrument der USR III. Denn davon profitieren vor allem heute ordentlich besteuerte Firmen, die bereit sind, diese Steuern zu zahlen. Ohne Not ginge damit bei den Kantonen viel Geld in Form von tieferen Steuereinnahmen verloren.
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