Auf Initiative der FDP soll die Stempelsteuer abgeschafft werden. Aber nicht auf einmal, wie die zuständige Kommission des Nationalrates entschieden hat, sondern in Etappen. Der nächste geplante Schritt ist die Abschaffung der Emissionsabgabe (1% bei der Ausgabe von Aktien u.a. in grösseren Firmen). Dieses Vorhaben ist zurzeit in Vernehmlassung.
Im Bericht der Kommission ist von Steuerausfällen von 240 Mio. Fr. die Rede. Das sind die durchschnittlichen Einnahmen des Bundes aus der Emissionsabgabe. Doch tatsächlich dürften die Ausfälle höher sein. Erstens, weil auch die Gewinn- und Verrechnungssteuereinnahmen unter Druck kommen werden. Zweitens, weil im Gegensatz zu den Darstellungen im Bericht auch die Kantone und Gemeinden weniger aus den Unternehmenssteuern einnehmen werden. Das aus folgendem Gründen:
Die Emissionsabgabe schafft heute für die Unternehmen einen Anreiz bei der Einbringung von Sacheinlagen in eine Gesellschaft einen tiefen Wert anzugeben. Dieser Wert ist dann auch Basis für die Gewinn- und Verrechnungssteuer bzw. für die künftigen, steuerrelevanten Abschreibungen. Ohne Emissionsabgabe wird es für die Unternehmen attraktiver, den Wert der Sacheinlagen hoch zu veranschlagen. Damit entsteht ein grösseres Abschreibungspotenzial oder zukünftige steuerbare Wertzunahmen werden bereits vorweg genommen. Damit sinkt das Steuersubstrat der Gewinn- und Verrechnungssteuer, sowohl auf Bundes-, als auch auf Kantons- und Gemeindeebene.
Die Emissionsabgabe erleichtert heute den Vollzug bei den Gewinnsteuern, indem die Steuerbehörden bei der Gründung oder der Kapitalerhöhung einer Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, die Werte zu überprüfen und eine klare steuerliche Ausgangslage zu schaffen, speziell auch für die Erhebung der Kantonssteuern. Ohne Emissionsabgabe fällt dies weg.
Die Parlamentskommission behauptet, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe eine positive volkswirtschaftliche Wirkung haben wird. Das ist zu bezweifeln. Insbesondere dann, wenn die Mindereinnahmen einer Abschaffung durch Einsparungen bei wichtigen öffentlichen Ausgaben kompensiert werden müsste. Würde beispielsweise bei der Bildung gespart, wäre der Gesamteffekt mit Sicherheit negativ. Bei der Gründung einer Firma in der Schweiz sind andere (Standort-)Faktoren wesentlich wichtiger als die Emissionsabgabe. Das zeigen nicht zuletzt die vielen Zuzüge von internationalen Firmen in den letzten zehn Jahren trotz der Emissionsabgabe. Zudem sind die KMUs durch den heutigen, grosszügigen Freibetrag von einer Million schon weitestgehend von der Emissionsabgabe befreit. Weiter wurde die übrige Belastung durch die Emissionsabgabe in den Jahren 1996/97 bereits um zwei Drittel auf ein Prozent gesenkt.
Bei der Abschaffung der Emissionsabgabe werden erneut zu tiefe Einnahmenausfälle ausgewiesen. Wie bei der Unternehmenssteuerreform II, mit der die Schweizer Stimmbevölkerung bös hereingelegt wurde. Die Parlamentskommission muss noch einmal über die Bücher.