Unternehmenssteuerreform III : Grosses Steuerschlupfloch für reiche Hauseigentümer
In einem Land von ArbeitnehmerInnen und MieterInnen senken die neuen rechtsbürgerlichen Mehrheiten im Nationalrat die Steuern für HauseigentümerInnen und Aktionäre als wären sie von diesen gewählt worden. Vorgestern durch Steuerabzüge für Bauinvestitionen ohne Gegen-leistung. In knapp zwei Wochen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III.
Wie bereits in früheren Unternehmenssteuerreformen läuft alles ziemlich intransparent. Die bösen Überraschungen folgen dann, wenn die Reform in Kraft ist. Krassestes Beispiel war die Unternehmenssteuerreform II, die vom Bundesgericht gerüffelt wurde.
Das neuste Steuerschlupfloch erkennt man bereits am Namen „zinsbereinigte Gewinnsteuer“. Fremdkapitalzinsen und Gewinne, die steuersystematisch getrennt betrachtet werden müssten, werden in diesem Oxymoron vereint. Neu soll auf Gewinnen ein fiktiver Fremdkapitalzins-Abzug gemacht werden können, wenn eine Firma viel Eigenkapital hat. Der steuerbare Gewinn schrumpft. Gewinne müssen nur noch auf dem „betriebsnotwendigen“ Kapital voll versteuert werden. Bei den übrigen Gewinnen gibt es einen Abzug in der Grössenordnung der 10-jährigen Bundesoblirendite plus 0.5 Prozentpunkte. Abstrus!
Argumentiert wird offiziell standortpolitisch. Um Finanzierungsgesellschaften im Land zu halten, müsse man das einführen. Effektiv werden auch reiche Hauseigentümer davon profitieren. Für sie wird es noch attraktiver, ihre Immobilien in eine Firma auszulagern. Die Steuerverwaltung geht davon aus, dass man für eine Immobilie 30 Prozent Eigenkapital haben muss („betriebs-notwendiges Eigenkapital“, S. 39; s. auch das Kreisschreiben 6/1997). Unter der „zinsbereinigten“ Gewinnsteuer ist beim Eigenkapital, welches diesen Wert übersteigt, ein Zinsabzug zuläs-sig (10-jährige Bundesobli plus 0.5 Prozentpunkte). Reiche Hauseigentümer mit viel Eigenkapi-tal können ihr steuerbares Einkommen dadurch substanziell senken. Indem sie die Immobilien in eine Firma auslagern. Bei der Steuerersparnis hilft ihnen dabei die Unternehmenssteuerreform II. Denn sie müssen die Dividenden nicht voll, sondern nur zu 60 Prozent oder noch we-niger versteuern. Die Steuerersparnis dürfte grob geschätzt rund ein Viertel betragen (Steuer-satz Private 30%, Steuersatz Firme 15%, Teilbesteuerungssatz 50%).
Die Nationalratskommission rechnet mit Steuerausfällen durch die „zinsbereinigte“ Gewinnsteuer von knapp 300 Mio. Fr. für den Bund und über 300 Mio. Fr. für die Kantone. Wie sie darauf kommt, ist nicht öffentlich. Es ist aber zu vermuten, dass die Steuerausfälle schliesslich wesentlich höher ausfallen werden.
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